Der Übergang von der Grundschule in
die weiterführende Schule (Sek I)
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben das Recht auf einen Platz im Gemeinsamen
Lernen oder an einer Förderschule. Das Recht bezieht sich dabei nicht
auf eine konkrete Schule. Sie können sich aber eine bestimmte Schule wünschen. Je nach Anzahl und Art der Plätze wird Ihr Wunsch bestmöglich berücksichtigt. Die Grundschule spricht vor den Herbstferien mit den Eltern über den Schulwechsel ihres Kindes von der Klasse 4 in die Klasse 5 der weiterführenden Schule.
Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind im Gemeinsamen Lernen oder an einer Förderschule lernen soll. Sie können eine bestimmte
Schule wünschen. Die Schule schickt alle notwendigen Daten an das
Schulamt.
Die Entscheidung
Das Schulamt bearbeitet die Daten. Die Eltern bekommen einen Brief
(Bescheid) mit der Entscheidung, an welcher geeigneten Schule ein
Platz für ihr Kind frei ist. Der Brief ist in der Regel bis Ende Januar da,
also vor der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse in der 4. Klasse.
Die Anmeldung an der neuen Schule
Mit diesem Brief (Bescheid) melden die Eltern ihr Kind zu den Anmeldezeiten an der neuen Schule an. Möchten die Eltern eine andere Schule
als in dem Brief steht? Dann können sie ihr Kind auch dort anmelden.
Zuletzt entscheidet die Schulleitung der Schule darüber, ob das Kind einen
Platz bekommen kann.
Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen
Die Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen stehen im Brief (Bescheid) und werden in der Tageszeitung veröffentlicht.